Sie
bekommen die allgemeine bedingungen nach Buchung zusammen mit
dem Vertrag
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
DER BBZ/MCVN/TCN
(Interessenvereinigung der Berufssegelschiffer. MotorCharterVaartNederland/Stiftung
Traditionelle Charterfahrt Niederlande)
Artikel 1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in dem damit
zusammenhängenden Vertrag werden folgende Definitionen gebraucht:
a. Anbieter: Der Eigentümer des Schiffes
b.Abnehmer: Jede (juristische) Person, die mit dem Anbieter einen
Vertrag abschließt.
c.Vertrag: Jeder Vertrag, der von dem Anbieter und dem Abnehmer
abgeschlossen wird, sowie jede Änderung oder Ergänzung
davon, in dem/der der Anbieter sich gegenüber dem Abnehmer
verpflichtet, an Bord seines Schiffes eine Fahrt zu veranstalten
und auf die diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind.
d.Gast: Jede (juristische) Person, der von dem Abnehmer erlaubt
worden ist, von den Diensten des Anbieters Gebrauch zu machen.
e.Fahrt: Alles, was mit der Fahrt und dem Aufenthalt an Bord des
Schiffes während der in dem Vertrag genannten Dauer zu tun
hat.
f.Gepäck: Das Gepäck, das der Gast als einfach mitzunehmende,
tragbare bzw. mit der Hand transportierbare Sachen an sich oder
mit sich führt.
g.Schiff: Das Schiff, das in dem Vertrag genannt wird.
h.Preis: Der in dem Vertrag genannte Preis für die Fahrt.
Artikel 2. Anwendbarkeit
2.1 Diese Bedingungen sind auf alle Verträge anwendbar. Diese
Bedingungen sind zudem auf alle vorvertraglichen Beziehungen zwischen
dem Anbieter und Abnehmer ab dem Moment, an dem der Anbieter diese
dem Abnehmer übergeben hat und der Abnehmer gegen die Anwendung
dieser Bedingungen nicht innerhalb von 7 Tagen protestiert hat,
anwendbar.
2.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich,
soweit diese ausdrücklich von dem Anbieter schriftlich akzeptiert
worden sind und gelten nur für den jeweiligen Vertrag bzw.
die jeweiligen Verträge.
2.3 Änderungen und Ergänzungen einer Bestimmung des
Vertrages und dieser Bedingungen sind nur gültig, wenn sie
schriftlich vereinbart sind.
2.4 Der Vertrag und diese Bedingungen enthalten den vollständigen
Inhalt der Rechte und Pflichten des Anbieters und Abnehmers.
2.5 Stimmen dieser Text und der in einer anderen Sprache aufgestellte
Text dieser Bedingungen nicht überein, gilt der niederländische
Text.
2.6 Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen aus welchen Gründen
auch immer nicht gültig sein, blieben die übrigen Bedingungen
wirksam. Ungültige Bestimmungen werden durch eine Regelung
ersetzt, die inhaltlich mit der ungültigen Bestimmung soweit
wie möglich übereinstimmt.
2.7 Vertragspartei des Anbieters ist der Abnehmer. Diese Bedingungen
gelten auch zwischen dem Anbieter und den Gästen, die keine
Vertragsparteien des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Abnehmer
sind. Der Abnehmer wird sich darum bemühen. Der Abnehmer
stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die Gäste
gegen dem Anbieter geltend machen; dies gilt insoweit die Haftung
des Anbieters ausgeschlossen wäre, wenn diese Bedingungen
für die Gäste bindend sein würden.
2.8 Diese Bedingungen erstrecken sich auch auf alle natürlichen
und juristischen Personen, die der Anbieter im weitesten Sinne
des Wortes gebraucht oder gebraucht hat, um diesen Vertrag zu
schließen und/oder auszuführen oder sein Geschäft
zu führen.
2.9 Sollten Unterschiede zwischen dem Vertrag und diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen auftreten, sind die Bestimmungen des
Vertrages ausschlaggebend.
Artikel 3 Haftung des Anbieters
3.1 Der Schadensersatz, den der Anbieter möglicher Weise
wegen Todes oder Verletzung einer Person auf Grund der Bestimmungen
des Abschnittes 3 des 10. Titels des 8. Buches des niederländischen
Bürgerlichen Gesetzbuches schuldet, ist pro Gast auf einen
Betrag von fl. 300.000, beschränkt. Im Falle einer Entschädigung
durch Zahlung einer Rente darf der kapitalisierte Betrag den Betrag
von€ 136.134,- pro Gast nicht überschreiten.
3.2 Der Schadensersatz, den der Anbieter möglicher Weise
im Falles des Verlustes oder der Beschädigung von Gepäck
schuldet, ist auf € 998, - beschränkt. Der Schaden am
Gepäck ist auf den Tageswert dieses Gepäckes beschränkt.
Der Anbieter haftet unter keinen Umständen für immateriellen
Schaden, indirekten Schaden oder Folgeschaden aus dem Verlust
oder der Beschädigung von Gepäck.
3.3 Der Anbieter haftet nicht für Schaden, der durch Verspätung
(aus welchem Grunde auch immer bzw. die vor, während und
nach den Transport aufgetreten ist) verursacht worden ist oder
durch eine Abweichung von den vereinbarten Anfangs- und Schlußzeiten.
3.4 Der Anbieter haftet nicht auf Schadensersatz für von
Gästen an Bord gebrachte Sachen, die er, wenn er ihre Art
und Beschaffenheit gekannt hätte, nicht an Bord gelassen
hätte,wenn der Gast wußte bzw. wissen mußte,
daß der Anbieter die Sachen nicht an Bord gelassen hätte;
der Gast haftet dann für alle Kosten und den Schaden, die
sich für den Anbieter daraus ergeben, daß diese an
Bord gebracht oder gehalten worden sind.
3.5 Unabhängig von Artikel 6:107 des niederländischen
Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) hat im Falle einer Verletzung
eines Gastes ausschließlich der betroffene Gast selbst ein
Recht auf Schadensersatz. Unabhängig von Artikel 6:108 BW
haben ausschließlich der überlebende Ehegatte, die
Kinder bzw. die Eltern des Gastes, die durch seine Arbeit unterhalten
wurden, einen Anspruch auf Schadensersatz. Die in diesem Paragraphen
behandelten Ansprüche werden im Verhältnis des beiderseitigen
Vermögens und Einkommens der Personen festgestellt.
3.6 Beweist der Anbieter, daß der Gast den Schaden schuldhaft
oder fahrlässig verursacht hat oder diesen mitverschuldet
hat, wird die Haftung des Anbieters dadurch gänzlich oder
teilweise aufgehoben.
3.7 Wenn Personen, deren Hilfe der Anbieter bei der Ausführung
seiner Verbindlichkeiten in Anspruch nimmt, auf Bitte des Abnehmers
oder der Gäste Dienste erbringen, zu denen der Anbieter nicht
verpflichtet ist, wird angenommen, daß diese Personen im
Auftrage des Abnehmers und/oder der Gäste gehandelt haben,
für die sie diese Dienste geleistet haben.
3.8 Der Abnehmer verzichtet auf sein Recht auf Aufrechnung.
3.9 Sollte bei der Abrechnung ein Meinungsunterschied über
den geschuldeten Betrag entstehen oder zu dessen Bestimmung eine
nicht schnell auszuführende Berechnung notwendig sein, ist
der Abnehmer verpflichtet, den Teil, über dessen Fälligkeit
die Parteien einig sind, sofort zu zahlen und für die Zahlung
des von dem Abnehmer bestrittenen Teils oder des Teiles, dessen
Höhe noch nicht feststeht, Sicherheit zu leisten.
Artikel 4 Haftung des Abnehmers und der Gäste
4.1 Sollten der Abnehmer, die Gäste oder deren Gepäck
dem Anbieter Schaden zufügen, sind der Abnehmer und die Gäste
als Gesamtschuldner verpflichtet, dem Anbieter diesen Schaden
zu vergüten.Dies gilt sowohl für Schaden an dem Schiff
als auch für Schaden an den sich darauf befindlichen Sachen
und/oder Personen sowie auch für Schaden, den der Abnehmer
und/oder die Gäste bzw. ihr Gepäck den Sachen und/oder
Personen zufügen, die sich nicht in oder auf dem Schiff befinden,
falls der Anbieter auf Ersatz dieses Schadens angesprochen wird.
4.2 Der Abnehmer kann sich nicht auf die eigene Haftung der Gäste
berufen.
4.3 Dieser Artikel wird nicht durch andere/weitere Rechte (einschließlich
derer gegenüber Dritten) des Anbieters beeinträchtigt.
Artikel 5 Verpflichtungen des Anbieters
5.1 Das Schiff und die Mannschaft entsprechen den gesetzlichen
Vorschriften.
5.2 Auf Grundlage des Vertrages ist der Anbieter verpflichtet,
sich zu bemühen, daß die Fahrt durchgeführt wird.
5.3 Die Fahrtroute wird von dem Anbieter nach Absprache mit dem
Abnehmer festgestellt.
5.4 Der Anbieter und/oder der Kapitän ist jederzeit berechtigt
festzustellen, daß das Wetter, Flut oder Ebbe, die Blockierung
von Fahrtrouten und ähnliche Umstände (einschließlich
des Zustandes des Schiffes) eine Fahrt nicht zulassen oder es
notwendig machen, die Fahrt zu ändern (im weitesten Sinn
des Wortes) oder abzubrechen bzw. den Ort der Abfahrt oder Ankunft
zu ändern.
5.5 In diesen Fällen wird sich der Anbieter bemühen,
an einer Alternative oder einer Lösung mitzuwirken. Der Abnehmer
ist verpflichtet, dem Anbieter alle extra Kosten zu vergüten,
die dieser dabei aufwenden muß. Der Anbieter kann nach freiem
Ermessen entscheiden, ob eine Alternative/Lösung durchführbar
ist und angemessener Weise von dem Anbieter ausgeführt werden
kann.
5.6 Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch für den
Fall, daß der Anbieter und/oder der betroffene Kapitän
eine der erwähnten Entscheidungen in Folge von Handlungen
oder Unterlassungen von (einem der) Gäste(n), im Falle (einer
aus welchem Grunde auch immer verursachten) Verspätung des
Transportes und für den Fall, daß der Anbieter den
mit dem Abnehmer vereinbarten Ort der Abfahrt oder Ankunft nicht
erreichen kann, treffen muß.
5.7 Sollte das Schiff unverhofft nicht zur Verfügung stehen,
wird der Anbieter sich bemühen, ein vergleichbares Ersatz-schiff
einzusetzen. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Anbieter
berechtigt, diesen Vertrag aufzuheben. Wenn den Anbieter keine
Schuld oder Fahrlässigkeit dafür trifft, daß das
Schiff nicht zur Verfügung steht, haftet der Anbieter dem
Abnehmer und/oder dem Gast nicht auf Schadensersatz oder eine
Vergütung. In allen anderen Fällen beschränkt sich
die mögliche Haftung des Anbieters auf die im Rahmen des
Vertrages erbrachte Leistung des Abnehmers.
Artikel 6. Pflichten des Abnehmers und der Gäste
6.1 Das Schiff wird am Anfang der Fahrt sauber und mit einem vollständigen
Inventar zur Verfügung gestellt. Spätestens am Tage
der Ausschiffung hinterläßt der Abnehmer (falls nichts
anderes vereinbart worden ist) das Schiff in demselben Zustand,
in dem er es bei der Einschiffung übernommen hat, d.h. sauber
und mit vollständigem Inventar.
6.2 Der Abnehmer und die Gäste sind verpflichtet, die staatlichen
Vorschriften und die von dem bzw. namens des Anbieters und Kapitäns
festgesetzten Vorschriften oder erteilten Anweisungen, vor allem
- jedoch nicht ausschließlich - die in dem Interesse der
Ordnung und Sicherheit erteilt werden, genau zu beachten. Bei
Nichtbeachtung der hier gemeinten Vorschriften oder Anweisungen
ist der Anbieter berechtigt, die Erfüllung seiner Pflichten
einzustellen oder den Vertrag aufzuheben.
6.3 Der Abnehmer und die Gäste dürfen nur das Gepäck
an Bord bringen.
6.4 Das Gepäck des Abnehmers und der Gästen darf keine
Behinderung verursachen. Unter keinen Umständen dürfen
der Abnehmer und die Gäste (im weitesten Sinne des Wortes)
gefährliche Gegenstände mit sich führen und Drogen
oder Schmuggelware an Bord bringen. Zudem ist es nicht erlaubt
(Haus-) Tiere an Bord des Schiffes zu bringen.
6.5 Der Abnehmer ist verpflichtet, dem Anbieter am Tage der Ankunft
eine Liste mit den Namen der Gäste zu übergeben.
Artikel 7. Zurückbehaltungsrecht des Anbieters
7.1. Sollte der Abnehmer diese Verpflichtungen nicht, nicht angemessen
oder verspätet erfüllen bzw. erfüllen lassen, hat
der Anbieter in jeder Lage das Recht, seine Pflichten auf Grundlage
des Vertrages sofort einzustellen und dabei alle übrigen
Rechte (einschließlich des Haftungsausschlusses des Anbieters
für Schaden) gegenüber dem Abnehmer aufrecht zu erhalten.
7.2 Zu diesem Zurückbehaltungsrecht gehört die Berechtigung
des Anbieters, dem Abnehmer oder einer Anzahl von Gästen
den Zugang zu dem Schiff zu untersagen.
7.3 Sollte der Abnehmer diese Verpflichtungen nicht, nicht angemessen
oder verspätet erfüllen bzw. erfüllen lassen und
der Anbieter sich anschließend auf sein Zurückbehaltungsrecht
berufen bzw. davon Gebrauch machen, kann der Anbieter in jedem
Fall von dem Abnehmer die Zahlung des vereinbarten Preises verlangen,
und werden andere/weitere Rechte nicht beeinträchtigt, die
der Anbieter gegenüber dem Abnehmer wegen (dieser) Vertragsverletzung
auf Grundlage dieser Bedingungen und/oder des allgemeinen Schuldrechtes
geltend machen kann.
Artikel 8. Weitere Rechte des Anbieters
Der Zugang zu dem Schiff sowie die Fahrt und die Bewirtung bzw.
das Catering können von dem Anbieter verweigert werden, wenn
dies wegen der Kapazität, der Sicherheit, der öffentlichen
Ordnung, drohenden Schadens bzw. drohender Belästigung, oder
im Falle offenstehender Forderungen aus der Vergangenheit notwendig
ist. Dieses Recht beeinträchtigt nicht die anderen Rechte
auf Grundlage dieser Bedingungen sowie die Geltendmachung seiner
übrigen Rechte (einschließlich des Haftungsausschlusses
des Anbieters für Schaden) gegenüber dem Abnehmer.
Artikel 9. Zahlungsbedingungen.
9.1 Falls nicht anderes vereinbart worden ist, sind die Kosten
der Beköstigung des Kapitäns und der Mannschaft während
mehrtätiger Reisen von dem Abnehmer zu tragen.
9.2 Falls nicht anderes vereinbart worden ist, enthält der
Preisalle Hafen-, Brücken-, Schleusen- und Lotsengelder,
einschließlich örtlicher Abgaben wie z.B. Touristensteuern,
und Treibstoffkosten.
9.3 Der Abnehmer muß dem Anbieter die ihm in Rechnung gestellten
Beträge effektiv in der in dem Vertrag angegebenen Währung
innerhalb der in dem Vertrag genannten Frist ohne Skonto, Abzug
oder Aufrechnung zahlen. Der Abnehmer ist unter keinen Umständen
berechtigt, sich gegenüber seiner Zahlungsverpflichtung auf
ein Zurückbehaltungsrecht zu berufen. Der auf den Bankabschriften
des Anbieters angegebene Tag der Gutschrift gilt als Tag der Zahlung.
9.4 Der Anbieter ist bis 20 Tage vor dem Anfang der Fahrt berechtigt,
den Preis wegen erheblicher Änderungen der Kosten der Durchführung
der Fahrt zu erhöhen. Der Abnehmer hat in diesem Falle das
Recht, den Vertrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer solchen
Mitteilung zu annulieren.9.5 Sollte der Abnehmer nicht innerhalb
der vereinbarten Zahlungsfristen seine Verpflichtungen gegenüber
dem Anbieter erfüllt haben, kommt der Abnehmer automatisch
in Verzug, ohne daß eine Mahnung notwendig ist. Von dem
Moment, an dem der Abnehmer in Verzug ist, bis zum Datum der vollständigen
Bezahlung schuldet der Abnehmer schuldet Verzugszinsen von 2 %
pro Monat über den geschuldeten Betrag oder einen Teil davon.
Dies beeinträchtigt nicht das Recht des Anbieters, einen
vollständigen Schadensersatz auf gesetzlicher Grundlage zu
verlangen.
9.6 Alle gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Inkasso-Kosten
hinsichtlich des vom Abnehmer geschuldeten Betrages sind von dem
Abnehmer zu zahlen.
Artikel 10. Rüge
10.1 Rügen über Rechnungen müssen innerhalb von
14 Tagen nach Rechnungsdatum erhoben werden.
10.2 Der Abnehmer und/oder die Gäste sind verpflichtet, eventuelle
Rügen über die Erfüllung des Vertrages unverzüglich
(während der Fahrt) dem Anbieter und/oder dem zuständigen
Personal vor Ort mitzuteilen, so daß der Anbieter noch die
Möglichkeit hat, Maßnahmen zu ergreifen, um berechtigte
Mängel zu beheben.
Artikel 11. Annullierung
11. Im Falle der Annullierung des Vertrages durch den Abnehmer
sind die folgenden Prozentsätze verschuldigt:
Preis des Schiffes der Bewirtung und andere Dienste
nach Buchung 15% nach Buchung 15%
6-5 Monate vor Abf. 20% 1 Monat-1Woche vor Abfahrt 30%
5-4 30% 1 Woche vor Abfahrt bis Abfahrt 100%
4-3 40%
3-2 50%
2-1 75%
1 Monat-1 Tag 90%
bei Abfahrt 100%
11.2 Eine Annullierung muß immer per Telefax, dessen Erhalt
von dem Anbieter bestätigt werden muß, oder per Einschreiben
ausgesprochen werden. Das Datum des Empfangs durch den Anbieter
gilt als Datum der Annullierung.
Artikel 12. Aufhebung
12.1 Wenn der Abnehmer:
a. seinen Konkurs beantragt, über sein Vermögen ein
Konkursverfahren eröffnet wird, er sein Vermögen seinen
Gläubigern überläßt, einen Zwangsvergleich
beantragt, sein Vermögen ganz oder teilweise gepfändet
wird und die Pfändung nicht innerhalb von 10 Tagen aufgehoben
wird, oder er geschäftsunfähig erklärt wird, oder
b. beschließt und/oder tatsächlich beginnt, sein Unternehmen
oder einen wesentlichen Teil davon einzustellen oder zu übertragen,
bzw. sein Unternehmen in eine noch zu gründende oder bereits
errichte Gesellschaft einzubringen, oder er die Geschäftstätigkeit
seines Unternehmens ändert; oder
c. seinen Verpflichtungen auf Grundlage der Gesetze oder vertraglicher
Bestimmungen gegenüber dem Anbieter nach schriftlicher Mahnung
nicht oder nicht vollständig nachkommt
d. es unterläßt, einen Rechnungsbetrag ganz oder teilweise
innerhalb der dafür festgesetzten Frist zu zahlen, kommt
der Abnehmer automatisch in Verzug und ist die restliche Schuld
sofort fällig.
12.2 Der Anbieter ist in den im vorherigen Absatz genannten Fällen
berechtigt, ohne eine Verpflichtung zum Ersatz des Schadens und
ohne Beeinträchtigung seiner übrigen Rechte (z.B. Rechte
bezüglich bereits fälligen Vertragsstrafen, Zinsen und
Schadensersatzansprüche) und ohne die Notwendigkeit einer
Mahnung oder eines gerichtlichen Verfahrens:
a. den Vertrag durch eine dahingehende schriftliche Mitteilung
an den Abnehmer ganz oder teilweise aufzuheben und/oder
b. die Zahlung der von dem Abnehmer dem Anbieter geschuldeten
Beträge sofort vollständig zu verlangen und/oder
c. vor der weiteren Erfüllung des Vertrages von dem Abnehmer
Sicherheiten für die (rechtzeitige) Erfüllung seiner
Zahlungsverpflichtungen zu verlangen.
12.3 Wenn der Anbieter die Aufhebung ausspricht, schuldet der
Abnehmer als pauschalierten Vertragsschaden den Preis oder, falls
dieser höher ist, den tatsächlichen Schaden.
Artikel 13. Höhere Gewalt
Sollte der Anbieter wegen höherer Gewalt von dauernder oder
zeitweiser Art daran gehindert sein, den Vertrag (weiter) zu erfüllen,
ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ohne eine Verpflichtung
zum Ersatze des Schadens durch eine dahingehende Mitteilung ohne
die Notwendigkeit eines gerichtlichen Verfahrens ganz oder teilweise
aufzuheben. Dies beeinträchtigt nicht den Anspruch des Anbieters
gegenüber dem Abnehmer auf Bezahlung der bereits von dem
Anbieter vor dem Eintritt der höheren Gewalt erbrachten Dienste.
Zudem ist der Anbieter berechtigt, im Falle höherer Gewalt,
die (weitere) Durchführung des Vertrages vorläufig ganz
oder teilweise einzustellen. Der Anbieter muß den Abnehmer
so schnell wie möglich von dem Vorliegen der höheren
Gewalt unterrichten. Im Falle einer vorläufigen Einstellung
ist der Anbieter immer noch berechtigt, den Vertrag ganz oder
teilweise aufzuheben.
Artikel 14. Anwendbares Recht
14.1 Der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unterliegen dem niederländischen Recht.
14.2 Für alle Streitigkeiten ist der Richter des Landgerichtsbezirkes
zuständig, in dem der Anbieter sein Kontor führt. Wenn
der Abnehmer ein Konsument ist, kann er innerhalb eines Monates
einen anderen benennen.
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letzte
Änderung:
26/12/07